Von: Anke Gärber
Haben Sie schon einmal jemandem einen Gefallen getan?
„Na klar! …. Macht man doch gerne! … Kein Problem! …“ werden Sie jetzt denken und sich innerlich über die Frage wundern. Bestimmt fallen Ihnen jetzt viele Beispiele ein, in denen Sie Menschen einen Gefallen getan haben und diese sich richtig gefreut haben. Erst allmählich – ganz langsam – erinnern Sie sich auch an die Begebenheiten, in denen Sie einem Mitmenschen gerne einen Gefallen taten, aber durch Ihr Handeln eine Ereigniskette losgetreten wurde, die nicht mehr zu stoppen war und Ihnen gänzlich entglitt. Am Ende war nichts mehr wie am Anfang und es blieb die Frage „warum habe ich nur ……“ zurück.
Eine solche Geschichte ist möglicherweise die des als Hilfskraft tätigen Studenten Alfred Klug, den heute in Marburg aller Wahrscheinlichkeit nach keiner mehr kennt. Gekommen aus dem vermeintlichen Nichts, um in Marburg zu studieren und zu arbeiten. Ein paar Jahre hier gelebt, gelernt, gelacht, gelitten, um dann die Stadt wieder in das Nichts zu verlassen oder in Marburg zu bleiben, aber dem Vergessen anheim zu fallen wie so viele vor und nach ihm. Nur von den wenigsten Studenten befinden sich in der Stadt Gedenktafeln oder sonstige Überbleibsel. Alfred Klug jedoch hat ein Schlaglicht im Archiv der Philipps-Universität Marburg hinterlassen: Unter dem Aktenzeichen 305a 8571 werden Dokumente zu einem „Disziplinarverfahren gegen den Studenten Alfred Klug wegen unberechtigten Vornehmens einer vergleichbaren Messung zweier Projektionsapparate im Physikalischen Institut zu Marburg“ verwahrt. Deren Geschichte soll nun hier erzählt werden.
Aus einem Schreiben des Studenten Klug vom 6. Dez. 1924 an den Herrn Geheimrat – Universitätsrichter – geht hervor, dass der Geschäftsinhaber des Optikergeschäftes Siebert in der Marburger (1), Herr Siebert, während eines Einkaufs dem Studenten Alfred Klug erzählte, dass sich eine Marburger Klinik – später stellte sich diese als die Marburger Zahnklinik heraus – „einen Spezial-Apparat für episcopische Projection“ anschaffen wolle. Mit Hilfe eines solchen Apparates war es möglich, Buchseiten, Zeichnungen oder Ähnliches mit sehr hellem Licht zu beleuchten und durch einen Spiegel und weitere Projektionsoptik auf eine Leinwand zu projizieren (2). Beide fachsimpelten nun, welcher Typ Apparat wohl am geeignetsten sei, gerade auch im Hinblick auf das beschränkte Budget der Klinik und vor dem Hintergrund, dass Klug seit ein paar Jahren auf dem Gebiet der Projektionswissenschaften bei Privatdozent Dr. Stuchtey im Photophysikalischen Laboratorium, das zum Physikalischen Institut der Universität Marburg gehörte, arbeitete. Nach diversen Kontakten und Briefwechseln zwischen Alfred Klug, Dr. Prammer, dem Beauftragten der Zahnklinik in dieser Angelegenheit und der Firma Liesegang in Düsseldorf hatte Klug auch dank seiner persönlichen Kontakte zu F. Paul Liesegang, einem Mitinhaber der Firma, erreicht, dass ein älteres Gerät sowie der neue Apparat „Globoskob 7“ zur Ansicht nach Marburg geschickt wurden und im Falle des Erwerbes des neuen Apparates 280,– Mark anstatt 399,– Mark zu bezahlen wären. Die Freude von Klug, der Universität bei der Anschaffung einen Rabatt verschafft zu haben, wurde allerdings durch die Reaktion von Herrn Siebert gedämpft, da dieser auch weiterhin in das Geschäft involviert und nun verstimmt war, weil die Rabattgewährung letztlich zu Lasten seines Geschäftsgewinnes ging, wie er Klug gegenüber betonte. Dieser ließ sich aber nicht entmutigen, sondern hatte nach Ankunft der Geräte in Marburg „nicht nur den gewiss verständlichen Wunsch, sondern ich fühlte geradezu mich der Klinik gegenüber moralisch verpflichtet, die beiden Apparate einer vergleichenden Beurteilung zu unterziehen“, wie er in seinem oben genannten Schreiben weiter ausführte. Eine Genehmigung für die Vergleichsmessungen holte Klug in besagtem Schriftstück wegen der Abwesenheit des Direktors des Physikalischen Instituts bei dessen 1. Assistenten ein. Die Messergebnisse hielt Klug laut „Protokoll des Herrn Universitätsrichters“ vom 5. November 1924 auf einem Zettel fest, den er mit Photophysikalisches Laboratorium am Physikalischen Institut überschrieb.
Eigentlich hätte an dieser Stelle mit der Übergabe der Messergebnisse die Angelegenheit beendet sein können – es sollte jedoch anders kommen.
Wie Klug am 5. November 1924 zu Protokoll gab, interessierte es den besagten Dr. Prammer nun, die Leistung des neuen Gerätes der Firma Liesegang mit „den vorzüglichen Leistungen des Projectionsapparates von Leitz im Physikalischen Jnstitut“ zu vergleichen. Diesen Gefallen versprach Klug nach Möglichkeit in die Wege zu leiten. Im Vorfeld dieser zweiten Vergleichsmessungen setzte Klug den Honorar-Professor am Physikalischen Institut und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Firma Leitz Dr. Berek über die Vorgänge in Kenntnis. Laut oben genannten Protokoll „äusserte sich Prof. Berek dahin, dass er in diesem Falle davon absehen wolle, seitens der Firma an das Jnstitut heranzutreten, damit nicht der Eindruck erweckt werde, dass die Firma Leitz durchaus jedes Jnstitut der Universität Marburg beliefern wolle! – Der Liesegangsche Apparat sei, wie er wisse, gut, und er könne der Klinik nur empfehlen, ihn zu kaufen“. Eine „Vergleichsdemonstration“ kam wenig später in Anwesenheit von Klug, Prof. Berek, Dr. Strieder und einem Herrn Leitz dem Jüngeren nach einer Vorlesung im großen Hörsaal zustande, nach Klugs Erinnerung mit Genehmigung von Prof. Schäfer, der kurzzeitig anwesend war. Unter den Anwesenden bestand gleich Einigkeit, dass der Apparat der Firma Liesegang durch seinen Stromverbrauch überlegen war. Bis in die Nacht beschäftigte sich Klug mit den notwendigen Berechnungen, deren Ergebnis die zuvor aufgestellte These bestätigte, dass der Apparat der Firma Liesegang dem von Leitz bei praktisch gleicher Lichtleistung einen erheblich geringeren Stromverbrauch zum Vorteil hatte. Dies teilte Klug am nächsten Tag Dr. Fricke, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Firma Leitz, den er im Physikalischen Institut traf, mit. Allerdings hatte Klug Bedenken bei der Weitergabe dieser Messergebnisse an die Firma Liesegang, da er davon ausging, dass die Firma Liesegang um die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Messergebnisse bitten würde und er diese, da es so üblich war, nicht verweigern konnte. Seine Lage schildert Klug im Protokoll vom 5. November 1924 wie folgt: „Damit war für mich ein ausgesprochener G e w i s s e n s – K o n f l i k t gegeben: Entweder ich liess die höfliche Rücksicht auf die besonderen Beziehungen von Herrn Professor Schaefer zur Firma Leitz entscheidend sein – und unterschlug der Firma Liesegang das Messresultat, auf dessen Kenntnis sie nach der von ihr vollbrachten h e r v o r r a g e n d e n technischen Leistung ein ideelles Anrecht hatte – oder ich folgte der Pflicht des sich seiner Verantwortung vor der Wahrheit bewussten Wissenschaftlers – und teilte auch der Firma Liesegang mit, was die Prüfung ergeben hatte“. Letztlich leitete er die Messergebnisse doch am 24. Juni 1924 an die Firma Liesegang weiter, wozu ihn zum einen die Information von Prof. Berek von der Firma Leitz bewegt hat, dass die Firma Leitz auch an einem Gerät mit ähnlichen Konstruktionsprinzipien wie das der Firma Liesegang arbeite. Zum anderen zählten Argumente für Klug, dass er „als bewusster Deutscher nicht anders handeln“ könne, da die Firmen in dem besetzten Gebiet schon genug zu leiden hätten. Auch argumentiert er, dass es seine Pflicht sei, auch wenn er krank und unfähig ist seinen eigentlichen Beruf auszuüben, auf diese Weise dazu beizutragen, „dass die technischen Qualitäten der Apparate des besonderen Gebietes dauernd verbessert werden, damit die Exportmöglichkeiten gehoben werden, die eine Lebensfrage der vaterländischen Volkswirtschaft sind“. Hier spielte Klug auf die Besetzung des Ruhrgebietes durch französische und belgische Truppen ab dem 11. Januar 1923 an. Grund für diese Besetzung war, dass die Weimarer Republik, der ihr im Rahmen von Reparationsleistungen auferlegten gesteigerten Sachlieferungen – vornehmlich in Holz und Kohle – nicht nachkam. Diese gesteigerten Sachlieferungen waren der Weimarer Republik von den Alliierten eingeräumt worden, da das Land aufgrund einer Reihe schwerwiegender wirtschaftlicher und politischer Krisen, ausgelöst durch die Verwendung der Devisen- und Goldreserven zu Reparationsleistungen, die hohe Staatsverschuldung sowie den anhaltenden Verfall der Währung, immer weniger in der Lage war, die Reparationsleistungen durch Geldmittel zu erbringen. Auf die Besetzung des Ruhrgebietes reagierte die deutsche Regierung mit der Einstellung aller Reparationslieferungen und der Aufforderung an die Beamten, eine Zusammenarbeit mit französischen und belgischen Besatzern zu vermeiden, sowie dem Aufruf des Reichspräsidenten Ebert vom 13. Februar 1923 zum allgemeinen passiven Widerstand. Die Besatzer wiederum reagierten mit der Stilllegung von Betrieben und Zechen, dem Ausweisen von bestimmten Personen aus der Region sowie der Beschlagnahmung von Unternehmenskassen und öffentlichem Vermögen. Auch im Sommer 1924 hatte sich die Lage noch nicht gänzlich beruhigt, es kam von beiden Seiten weiterhin zu Auseinandersetzungen und Schwierigkeiten (3).
Eigentlich hätte an dieser Stelle die Angelegenheit mit der zweiten Vergleichsmessung und Weitergabe der Messergebnisse beendet sein können, es sollte jedoch anders kommen.
Vielleicht ahnen Sie als Leser schon das sich aufbauende Potential für einen Konflikt, der im Folgenden ausbrach und eine Ereigniskette auslöste, auf die Klug keinen Einfluss hatte. Prof. Schäfer, Direktor des Physikalischen Instituts der Universität Marburg, erhielt ein Schreiben der Firma Leitz datiert auf den 7. August 1924, das er schon am 8. August 1924 beantwortete. In seiner Antwort heißt es unter anderem „…Ich bestätige Ihnen mit bestem Dank Ihr Schreiben vom 7. August 1924 und habe zu meinem lebhaften Bedauern ersehen, zu welchem Unfug die Messungen geführt haben, die allerdings im grossen Hörsaal stattgefunden haben, aber ohne mein Wissen von einem Herrn Klug, der nicht zu den Mitgliedern des Instituts gehört und zu dem Institut keinerlei Beziehungen hat, ausgeführt worden sind. … und ich ahnte natürlich garnicht, dass es sich um Messungen im Interesse einer bestimmten Firma handelte. Das ersah ich erst aus der ungehörigen Reklame, die die Firma Liesegang mit dieser Messung gemacht hat.“ Bei der erwähnten Reklame handelt es sich um das Inserate der Firma Liesegang in dem Fachblatt für Fabrikation und Handel aller photographischen Bedarfsartikel „Die Photographische Industrie“, wie aus dem Protokoll vom 5. November 1924 hervorgeht, mit den Worten „Dieser neue, vornehmlich zur Projektion von Buchabbildungen usw. bestimmte Apparat wurde im physikalischen Institut der Universität Marburg einer strengen wissenschaftlich. (photometrischen) Prüfung im Vergleich mit einem großen Scheinwerfer – Epidiaskop, 32 Amp., einer bekannten Firma unterzogen. Diese Prüfung ergab laut vorliegendem Gutachten, daß das neue Globoskop dem Scheinwerfer-Epidiaskop in Bezug auf B i l d h e l l i g k e i t und in h y g i e n i s c h e r H i n s i c h t erheblich ü b e r l e g e n ist und daß vom lichttechnischen Standpunkt aus betrachtet das Globoskop das ScheinwerferEpidiaskop sogar um etwa das n e u n f a c h e übertrifft, bei etwa 6fach n i e d r i g e r e m Preise.“ Der Schaden war da! Und so schrieb Prof. Schäfer am 8. August 1924 noch einen zweiten Brief – an Alfred Klug. Hier schilderte Prof. Schäfer seine Sicht der Dinge, spricht von Taktlosigkeit seitens Klugs und endet mit: „Es liegt also hier ein grober Missbrauch des Namens des physikalischen Instituts der Universität Marburg vor, an dem Sie zum mindesten eine moralische Schuld tragen. Ich untersage Ihnen daher in Zukunft das Betreten des physikalischen Instituts in meiner Eigenschaft als Direktor des physikalischen Instituts.- Ausserdem habe ich Veranlassung genommen, dies Ihr Verhalten einer Reihe von Kollegen, denen Sie aufgefordert und unaufgefordert Ratschläge über Einrichtung von Epidiaskopen erteilt haben, mitzuteilen. Der Versuch einer Unterredung würde zwecklos sein. …“ Aus einem Schriftstück Klugs vom 13. November 1924 geht hervor, dass Prof. Schäfer diesen der Urkundenfälschung und Amtsanmaßung beschuldigte, in Verbindung mit dem Vorwurf, einer Firma im Konkurrenzkampf Hilfe geleistet und wahrscheinlich dafür noch eine Vergütung erhalten zu haben. Da half es Klug auch wenig, dass die Firma Liesegang in einem Schreiben vom 18. August an Prof. Schäfer klarstellte, dass Klug sich ihnen gegenüber nie als Beamter des Physikalischen Instituts ausgegeben habe, die vergleichenden Messungen nicht von der Firma Liesegang veranlasst wurden und Klug auch keine Vergütung in irgendeiner Form von ihnen erhalten habe. Ein Schreiben mit nahezu gleichem Inhalt allerdings in Form einer eidesstattlichen Versicherung und per Einschreiben sandte die Firma Liesegang auch an den Universitätsrichter.
Welche Dimensionen die Angelegenheit auch zwischen den beiden Unternehmen erreichte, nicht nur in Bezug auf eine Änderung des Anzeigentextes, zeigt ein Schreiben der Leitz Werke an die Firma Liesegang; hier heißt es unter anderem „… Damit Sie endlich begreifen, wie ungehörig die ganze Sache ist und auf welchen schwachen Grundlagen Ihre Propaganda ruht, … und auch Alfred Klug wurde angegangen, wenn es heißt … Ihr Mitarbeiter, Herr Klug, hat auch, und darüber besitzen wir einwandfreie Zeugnisse, in der ungehörigsten Weise alle Leute, die er in Marburg erreichen konnte, zu seinem taktlosen und technisch falschen Versuchen zu dem Zwecke, unsere Fabrikate schlecht zu machen, zusammengerufen. Sie selbst haben es für richtig gefunden, das Zeugnis, welches Ihnen dieser unfähige, ganz oberflächlich arbeitende Herr ausstellte, in Flugblättern und Zeitungsannoncen zu vervielfältigen und damit die Fachkreise veranlasst, festzustellen, von welcher Firma der Apparat, der angeblich im Vergleich zu dem Ihrigen sehr schlecht abschneidet, herstammt. … und Sie werden wohl begreifen, dass wir uns einen so unlauteren Wettbewerb nicht bieten lassen können. …“
Wie endete das Disziplinarverfahren gegen Alfred Klug? Mit einem Schreiben von Prof. Schäfer an den Herrn Universitätsrat Geheimrat Wenzel vom 29. Dezember 1924, in dem er unter anderem schrieb: „Unter diesen Umständen scheint es mir nicht notwendig, dass ich mich zu den Akten schriftlich äussere, da aus dem Schreiben deutlich hervorgeht, dass Herr Klug offenbar stark krankhaft veranlagt ist. Von meiner Seite aus kann die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden….“ Hier bezieht sich Prof. Schäfer auf ein Schreiben von Klug an ihn, in dem dieser ihm von seinem „monatelangem körperlichen und vor allem seelischen Leiden“ sowie den Gesprächen im Rahmen seiner Behandlung (4) berichtete, durch die er letztlich erkannt habe, dass er unrecht gehandelt habe, da er erst hätte die Genehmigung zur Weitergabe einholen müssen und außerdem trotz Immatrikulation nur Gast am Institut gewesen sei. Bevor Klug am Ende des Schreibens über seine Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens spricht, schreibt er: „Ich bereue diese meine Verfehlung gegen Ihre Autoritaet aufs tiefste und bitte Sie heute in aller Form um Ihre gütige Entschuldigung.“ Über seinen Gesundheitszustand zwischen 1903 und 1911 informierte Klug in einem Protokoll vom 6. November 1924 selbst. Er war als Unterprimaner an Gehirnnervenstörung erkrankt, mit einem Zustand zwischen geistiger Gesundheit und Geistesstörung während seines abgebrochenen Jurastudiums, später kam eine Herzerkrankung hinzu, auf die ein Zusammenbruch folgte. Allerdings lassen sich in den Unterlagen keine Aussagen zu seinem Gesundheitszustand in Marburg bis zum Zeitpunkt des Disziplinarverfahrens finden. Ist es richtig, wenn ihn Prof. Schäfer dann als „offenbar stark krankhaft veranlagt“ bezeichnet?
Was bleibt? Nachdenklichkeit über die Folgen eines Gefallens – sowie die Worte von Prof. Dr. Seidel von dem Zahnärztlichen Institut der Universität Marburg auf einem Zettel Urteile über Globoskop der Firma Liesegang vom 15. August 1924:
„Auf Ihr Schreiben teile ich Ihnen gerne mit, daß das Globoskop, das ich auf den fachmännischen Rat des Herrn Klug für das zahnärztliche Institut der Universität Marburg angeschafft habe, sich hier im Hörsaal vorzüglich bewährt hat. Die Helligkeit der Bilder überrascht allgemein und die Handhabung des kleinen, wenig Raum einnehmenden Apparates ist so einfach, daß die Benutzung während der Vorlesung eine wahre Freude ist. Ich bin gern bereit, etwaigen Interessenten den Apparat im Hörsaal meines Institutes vorführen und erläutern zu lassen.“
Fußnoten:
1 Erklärung von Alfred Klug zu Protokoll des Universitätsrichters vom 5. Nov. 1924.
2 Hüningen, James zu: Episkop, vom 29.3.2022/ 16.31 Uhr, in: Das Lexikon der Filmbegriffe, https://filmlexikon.uni-kiel.de/doku.php/e:episkop-3444, Zugriffsdatum 17.07.2022/14.39 Uhr.
3 Sturm, Reinhard: Weimarer Republik. Kampf um die Republik 1919-1923, 23.12.2011, in: Bundeszentrale für politische Bildung, https://www.bpb.de/themen/erster-weltkrieg-weimar/weimarer-republik/275837/kampfum-die-republik-1919-1923, Zugriffsdatum 17.08.2022/10.35 Uhr.
4 Siehe dazu Schreiben vom 6. Dezember 1924 von Alfred Klug an Herrn Geheimrat – Universitätsrichter.
Quellen:
Akte aus dem Universitätsarchiv der Philipps- Universität Marburg UniA Marburg 305a 8571 Laufzeit 1924 (alte Archivsignatur 305a Acc. 1954/16 Nr. 170; III H 64): Disziplinarverfahren gegen den Studenten Alfred Klug wegen unberechtigten Vornehmens einer vergleichbaren Messung zweier Projektionsapparate im Physikalischen Institut zu Marburg
– verwendete Dokumente –
- Schreiben vom 6. Dezember 1924 von Alfred Klug an Herrn Geheimrat – Universitätsprofessor
- Erklärung zu Protokoll des Herrn Universitätsrichters vom 5. November 1924 von Alfred Klug
- Abschrift eines Schreibens vom 8. August 1924 von Prof. Schäfer an Herrn Ernst Leitz, Opt. Werke, Wetzlar
- Inserat der Firma Liesegang über das Globoskop Modell 1924
- Abschrift eines Schreibens vom 8. August von Prof. Schäfer an Alfred Klug
- Schriftstück vom 13. November 1924 von Alfred Klug beginnend mit Jn der Anlage überreiche ich
- Abschrift eines Schreibens vom 18. August 1924 von Ed. Liesegang, Düsseldorf, an Prof. Dr. Schäfer, Direktor des Physikalischen Instituts der Universität, Marburg/Lahn
- Einschreiben der Firma Ed. Liesegang, Düsseldorf, an den Herrn Universitätsrichter
- Schreiben vom 29. August 1924 von Ernst Leitz Optische Werke, Wetzlar, an die Firma Liesegang
- Schreiben vom 29. Dezember 1924 von Prof. Schäfer an den Universitätsrichter
- Schreiben vom 19. Dezember 1924 von Alfred Klug an Prof. Schäfer
- Marburg d. 6. November 1924 Zu Protokoll des Herrn Universitätsrichters erkläre ich bezüglich meines Lebenslaufes
- Urteile über Globoskop (Neues Modell) vom 15. August 1924 Ed. Liesegang Düsseldorf